Verkaufen Sie Ihre Kosmetika in der Europäischen Union
Zuweisung einer EU-Verantwortlichen Person und CPNP-Produktregistrierung. Betreten Sie den EU-Markt mit vollständiger Compliance.
Was wir für den EU-Eintritt von Kosmetika erledigen
- ✓ Zuweisung der verantwortlichen Person
- ✓ CPNP-Produktregistrierung
- ✓ Unterstützung für mehrere Produkte
- ✓ Eine einfache Einrichtung für Nicht-EU-Marken
EU-Paket
Die schnellste Option für Marken, die mit der Zuweisung einer verantwortlichen Person und den ersten fünf Produktregistrierungen in den EU-Markt eintreten.
EU-CPNP-Paket
$849
- ✓Benennung einer Verantwortlichen Person in der EU
- ✓5 CPNP-Produktnotifizierungen
Individuelle Dienstleistungen
Wenn Sie nur einen Teil des EU-Kosmetikprozesses benötigen, können Sie statt mit dem Komplettpaket mit einer einzelnen Dienstleistung beginnen.
CPNP — Benennung der Verantwortlichen Person in der EU
$399
CPNP — EU-Produktnotifizierung
$149 pro Produkt
Fragen zum Verkauf von Kosmetika in der EU
Dies sind die häufigsten Fragen, die wir von ausländischen Kosmetikmarken hören, bevor sie mit der EU-Verantwortlichen Person- und CPNP-Registrierung beginnen.
Alle Fragen anzeigen →Was ist eine verantwortliche Person für EU-Kosmetik?+
Die verantwortliche Person ist die in der EU ansässige Partei, die mit den Kosmetik-Compliance-Verpflichtungen auf dem europäischen Markt verbunden ist. Ausländische Marken benötigen diese Rolle in der Regel, bevor Produkte in der EU verkauft werden.
Was ist eine CPNP-Registrierung?+
Die CPNP-Registrierung ist der Produktbenachrichtigungsschritt für in der Europäischen Union verkaufte Kosmetika. Es erfasst die erforderlichen Produktinformationen vor dem Markteintritt im EU-System.
Brauchen ausländische Kosmetikmarken eine EU-Verantwortliche Person?+
Ja, ausländische Kosmetikmarken benötigen in der Regel eine EU-Verantwortliche Person, bevor Produkte auf den EU-Markt gebracht werden. Diese Rolle gibt der Marke einen gültigen Kontaktpunkt innerhalb der Europäischen Union.
Muss ich jedes Kosmetikprodukt im CPNP registrieren?+
Wenn Ihre Produkte in der EU verkauft werden und unter die Kosmetikvorschriften fallen, sollte jedes Produkt korrekt gemeldet werden. Der genaue Umfang hängt davon ab, wie viele einzelne Produkte und Varianten Sie haben.
Welche Details benötigen Sie, bevor Sie mit EU-Kosmetikarbeiten beginnen?+
Normalerweise benötigen wir Ihre Firmendaten, Produktnamen, Produkttyp, Verpackungs- und Etiketteninformationen sowie das Land, in dem die Produkte vermarktet werden. Wenn noch etwas benötigt wird, teilen wir Ihnen dies vor Beginn der Arbeiten mit.
Wie lange dauert die EU-Kosmetikregistrierung?+
Standardmäßige EU-Kosmetikarbeiten gehen in der Regel schnell vonstatten, sobald die erforderlichen Produktdetails vollständig sind. Der Zeitpunkt hängt davon ab, wie viele Produkte enthalten sind und ob die unterstützenden Informationen zu Beginn vorliegen.
Was passiert, nachdem ich eine Bestellung für EU-Kosmetikdienstleistungen aufgegeben habe?+
Sie füllen das Antragsformular aus, wir überprüfen die Unternehmens- und Produktdetails und kümmern uns dann um die Registrierung der verantwortlichen Person oder des CPNP im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung.
Können Sie sowohl die Zuweisung der verantwortlichen Person als auch die Produktregistrierung gemeinsam durchführen?+
Ja. Aus diesem Grund bieten wir ein EU-CPNP-Paket an, das die Zuweisung einer verantwortlichen Person mit mehreren Produktregistrierungen für Marken kombiniert, die einen einheitlichen Bestellweg wünschen.
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